| Ländername | Burkina Faso |
| Fläche | 274.200 km2 |
| Hauptstadt | Ouagadougou |
| Bevölkerung | 23.025.776 |
| Sprache | Dioula |
| Staats-/Regierungsform | Militärjunta |
| Staatsoberhaupt | Präsident (Hauptmann) Ibrahim Traoré (seit 21.10.2022) |
| Regierungschef | Premierminister Rimtalba Jean Marie Emmanuel Ouédraogo (seit 07.12.2024) |
| Außenminister | Karamoko Jean-Marie Traoré (seit 18.12.2023) |
| Währung | CFA-Franc BCEAO |
| Zeitzone | UTC±0 |
| Reiseadapter | C, E |
| Kfz-Länderkennzeichen | BF |
| ISO-3166 | BF, BFA |
| Internet-TLD | .bf |
| Landesvorwahl | +226 |
| Website | https://www.gouvernement.gov.bf/accueil |
Vor Reisen nach Burkina Faso - mit Ausnahme von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso - wird gewarnt.
Von der Nutzung der Straßenverbindung N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso auf überwiegend einfachem Niveau.
Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins stellen Behörden vor Ort zudem befristete Fahrerlaubnisse aus.
Homosexuelle Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf hohe gesellschaftliche Ablehnung und sind seit Oktober 2025 auch rechtlich verboten. Das Familien- und Personenstandsrecht sieht für homosexuelle Handlungen und deren Förderung mehrjährige Haft- und eine Geldstrafe vor. Ausländische Staatsangehörige werden des Landes verwiesen. Auch unabhängig von der Gesetzeslage können als queer erkennbare Menschen in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt sein. In der Öffentlichkeit sollte auf Darstellungen von -Rechten oder Nutzung von entsprechender Symbolik verzichtet werden. Zurückhaltendes Verhalten wird empfohlen.
Die Einfuhr, der Besitz (auch zum eigenen Konsum) und Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.
Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Die Nichtbeachtung dieses Verbots zur Festnahme führen. Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.
Landeswährung ist der an den EUR gekoppelte westafrikanische Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Kreditkarten werden in größeren Hotels, einzelnen Restaurants und Einkaufsgeschäften akzeptiert. An Geldautomaten kann mit internationalen Kreditkarten, gegen eine Gebühr, Geld abgehoben werden.
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Bei der Einreise wird zudem stellenweise der Nachweis einer Meningokokkenimpfung kontrolliert.
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
Die medizinische Versorgung in Burkina Faso ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der Hauptstadt fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie wenigen Privatkliniken auf einfachem Niveau gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit insbesondere rund um die Regenzeit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
Die in Burkina Faso vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die in Burkina Faso inzwischen seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch Reisende betreffen. In Burkina Faso wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Burkina Faso besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen, Lassafieber und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Burkina Faso insbesondere Erkrankungen wie AIDS oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Es ist davon auszugehen, dass Hantavirus-Infektionen und Leptospirose im Land vorkommen. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch ("bush meat") übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Letzte Änderungen:
Sicherheit - Innenpolitische Lage
Einreise und Zoll – Anmerkungen: Einreiseformular
Redaktionelle Änderungen
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Vor Reisen nach Burkina Faso - mit Ausnahme von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso - wird gewarnt.
Von der Nutzung der Straßenverbindung N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
Die Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle verbleibt auf hohem Niveau.
Außerhalb der großen Städte besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. In den beiden großen Städten Bobo-Dioulasso und Ouagadougou besteht das Risiko von Terroranschlägen.
Touristische Ziele sind ebenfalls betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W" und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana, die Wasserfälle von Banfora im Südosten und die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung). Sport- und Kulturveranstaltungen außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. In der Vergangenheit waren auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen.
Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es auch gegenüber Reisenden aus dem Ausland zur Verhängung von Reisebeschränkungen, Festnahmen, Inhaftierungen und Befragungen wegen z.B. Spionageverdachts, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen. Die burkinischen Behörden informieren zuständige Auslandsvertretungen u.U. gar nicht oder mit großer zeitlicher Verzögerung über die Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen. Dadurch kann die konsularische Betreuung stark eingeschränkt sein.
Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in letzter Zeit angestiegen, auch in Ouagadougou. Die Verfügbarkeit von Waffen hat sich erhöht. Bei Überfällen und Einbrüchen kam es zuletzt wiederholt zum Einsatz von Schusswaffen.
Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo" oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois" und „Ouaga 2000".
Auf Überlandstraßen kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.
Bei Unfällen, insbesondere solchen mit Personenschäden, kommt es häufig sofort zu Menschenansammlungen und in der Folge zu teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
Im Süden herrscht wechselfeuchtes subtropisches Klima, im Norden Trockensavanne.
In der Regenzeit von Juni bis Oktober kann es zu andauerndem Starkregen kommen, der zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbeeinträchtigungen mit unpassierbaren Straßen und Brücken und Straßenschäden führen kann.
Vor Reisen nach Burkina Faso - mit Ausnahme von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso - wird gewarnt.
Von der Nutzung der Straßenverbindung N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso auf überwiegend einfachem Niveau.
Der internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Gegen Vorlage des deutschen Führerscheins stellen Behörden vor Ort zudem befristete Fahrerlaubnisse aus.
Homosexuelle Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf hohe gesellschaftliche Ablehnung und sind seit Oktober 2025 auch rechtlich verboten. Das Familien- und Personenstandsrecht sieht für homosexuelle Handlungen und deren Förderung mehrjährige Haft- und eine Geldstrafe vor. Ausländische Staatsangehörige werden des Landes verwiesen. Auch unabhängig von der Gesetzeslage können als queer erkennbare Menschen in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt sein. In der Öffentlichkeit sollte auf Darstellungen von LGBTIQ-Rechten oder Nutzung von entsprechender Symbolik verzichtet werden. Zurückhaltendes Verhalten wird empfohlen.
Die Einfuhr, der Besitz (auch zum eigenen Konsum) und Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet.
Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Die Nichtbeachtung dieses Verbots zur Festnahme führen. Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.
Landeswährung ist der an den EUR gekoppelte westafrikanische Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Kreditkarten werden in größeren Hotels, einzelnen Restaurants und Einkaufsgeschäften akzeptiert. An Geldautomaten kann mit internationalen Kreditkarten, ggf. gegen eine Gebühr, Geld abgehoben werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumsantragsstellung noch mindestens sechs Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes in Burkina Faso gültig sein.
Bei der Einreise muss ein Einreiseformular (QR-Code) vorgelegt werden. Das Formular muss online ausgefüllt werden. Dies kann ab 72 Stunden vor Abflug erfolgen. Der nach dem Ausfüllen generierte und bei Einreise vorzuzeigende QR-Code muss vor dem Schließen der Webseite heruntergeladen werden bzw. es muss eine Bildschirmaufnahme davon gemacht werden, da kein Versand per E-Mail erfolgt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Das Visum muss vor Reiseantritt online beantragt werden. Eine Visumsbeantragung bei der Botschaft von Burkina Faso ist nicht mehr möglich. Die Visumsbeantragung sollte frühzeitig erfolgen, da die Bearbeitungszeiten in letzter Zeit zugenommen haben. Wartezeiten von mehreren Wochen sind nicht unüblich. Von der Beantragung eines „Visa on Arrival" wird abgeraten. Nur in begründeten, dringlichen Ausnahmefällen werden diese von den Grenzbeamten entgegengenommen. Es sind Fälle bekannt, in denen Reisende je nach Begründung kein „Visa on Arrival" erhalten haben und nicht einreisen konnten.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischen Materials ist verboten.
Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden, da sie als gefährliche Gegenstände eingestuft sind.
Für die Einfuhr von Haustieren gelten die allgemein gültigen Bestimmungen wie erforderlicher Mikrochip, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nach Möglichkeit in französischer Übersetzung, und Nachweis einer Tollwutimpfung, die nicht älter als 12 Monate, aber mindestens 30 Tage alt sein muss.
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Bei der Einreise wird zudem stellenweise der Nachweis einer Meningokokkenimpfung kontrolliert.
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
Die medizinische Versorgung in Burkina Faso ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der Hauptstadt fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie wenigen Privatkliniken auf einfachem Niveau gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der fast ausschließlich vorkommenden Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die landesweit insbesondere rund um die Regenzeit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Die in Burkina Faso vorkommende Erkrankung Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Die in Burkina Faso inzwischen seltene afrikanische Schlafkrankheit wird von Tsetsefliegen übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch Reisende betreffen. In Burkina Faso wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
In Burkina Faso besteht ein Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen, Lassafieber und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Burkina Faso insbesondere Erkrankungen wie AIDS oder bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Es ist davon auszugehen, dass Hantavirus-Infektionen und Leptospirose im Land vorkommen. Diese Erkrankungen werden in der Regel durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat") übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Katzen, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden.
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Landesweit ist mit erheblichen Engpässen bei der medizinischen Versorgung, die vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch ist, zu rechnen. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht.
Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
| Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen | Gesundheitszeugnis erforderlich |
|---|---|---|
| Malaria | 4 | - |
| Gelbfieber | 2 | - |
| Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y | 5 | - |
| Dengue-Fieber | 1 | - |
| Hepatitis A und B | 3 | - |
[1] Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Bei längerem Aufenthalt oder besonderer Exposition empfiehlt sich eine Impfung gegen Dengue-Fieber.
[2] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über 9 Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen.
[3] Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
[4] Malariaschutz ganzjährig landesweit, einschließlich der Städte, erforderlich. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum tritt zu 99 % auf. Empfehlung: Vorbeugung durch Medikamente und Mückenschutz.
[5] Eine Impfung gegen Meningokokken-Meningitis A,B,C,W,Y ist bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition für bestimmte Personengruppen (Jugendliche bzw. Schüler, Studenten) empfehlenswert.
[6] Tollwut kommt landesweit vor. Hauptüberträger sind Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten im Land wird ein Impfschutz empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
[7] Typhus kommt vor. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Eine Impfung gegen Poliomyelitis wird empfohlen.
Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken, Poliomyelitis und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
Die heiße, staubige Luft kann Atemwegskrankheiten verstärken.
Bilharziose-Erreger kommen landesweit in Teichen und Flüssen vor. Das Schwimmen oder Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.
Die durch Mücken übertragene Viruserkrankung Chikungunya (CHIC) kommt vor. Wirksamen Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Eine Impfung gegen Chikungunya ist verfügbar, eine Impfempfehlung der STIKO besteht jedoch noch nicht.
Ebenfalls landesweit tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen.
Fleckfieber tritt ebenfalls landesweit auf. Das Fieber wird durch Kleiderläuse ausgelöst. Um sich zu schützen sollte man regelmäßige Körper- und Kleiderhygiene betreiben. Nur in seltenen Fällen sollte eine Impfung erwogen werden.
HIV/Aids ist ein großes Problem im Land und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.
Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Die durch Mücken übertragene Schlafkrankheit tritt landesweit auf. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.
Das Zeckenbissfieber kommt landesweit vor.
| Titel | Pass erforderlich | Visum erforderlich | Rückflugticket erforderlich |
|---|---|---|---|
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Allgemein erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Länder.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.
Bearbeitungsdauer bis zu mehreren Wochen.
3 oder 6 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (Staatsangehörige von Südafrika benötigen jedoch ein Transitvisum.).
Einreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.
e-Touristenvisum:
33.000 CFA (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
55.000 CFA (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
e-Geschäftsvisum:
77.000 CFA (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
93.500 CFA (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 3 Monate)
Familienbesuch:
55.000 CFA (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
71.500 CFA (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 6 Monate)
(a) Online-Antragsformulare.
(b) 1 Passfoto mit weißem Hintergrund (4,5 x 3,5 cm).
(c) Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Nachweis, dass der Antragsteller keine ansteckende Erkrankung hat.
(e) Visum-Gebühr (Überweisung).
(f) Reisekrankenversicherung.
(g) Nachweis über Grund der Reise.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben an die Botschaft mit Bescheinigung der Kostenübernahme durch die entsendende Firma.
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Burkina Faso. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Keine Beschränkungen bei der Einfuhr von Fremdwährungen und der Landeswährung. Es besteht Deklarationspflicht ab einer Summe im Gegenwert von 1.000.000 CFA. Die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis in Höhe der deklarierten Beträge erlaubt. Außerhalb der westafrikanischen Währungszone werden die CFA nicht umgetauscht.
Gängige Kreditkarten wie Visa werden in großen Hotels und Banken der Hauptstadt akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In der Hauptstadt gibt es wenige Geldautomaten, die mit Visa-Karte und Pinnummer genutzt werden können.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Burkina Faso in den größeren Städten bei wenigen Banken eingetauscht werden. Dazu ist oft der Original-Kaufbeleg notwendig, den man mitnehmen sollte.
I. Allg. Mo-Fr 07.30-12.30 und 15.30 bis 17.30 Uhr (Abweichungen sind möglich).
Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei nach Burkina Faso eingeführt werden (Touristen ab 15 J.):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 25 Zigarren oder 250 g Tabak;
- 1 l Spirituosen und 1 l Wein;
- 500 ml Eau de Toilette und 250 ml Parfüm.
Für die Benutzung von Foto-, Film- und Videokameras ist eine Erlaubnis des Ministeriums für Verwaltung erforderlich.
Die Freimengen für zollfreie Waren können sich ändern, manchmal auch kurzfristig, zum Beispiel durch neue Vorschriften oder äußere Umstände. Die Angaben sind immer so aktuell wie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisende sollten vor ihrer Reise die aktuellen Freimengen bei den zuständigen Zollbehörden überprüfen. Wir übernehmen keine Verantwortung für Probleme oder Verluste, die durch Änderungen dieser Regeln entstehen.
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